Dispens

Dispens

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Dis|pẹns 〈m. 1Befreiung (von einer Verpflichtung), Ausnahmebewilligung ● \Dispens einholen, erhalten [<kirchenlat. dispensa „Erlass einer Pflicht“]

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Dis|pẹns, der; -es, -e, (österr. u. im kath. Kirchenrecht nur:) die; -, -en [mlat. dispensa, zu lat. dispensare, dispensieren]:
(bes. im katholischen Kirchenrecht) Befreiung von einer allgemein geltenden Vorschrift für einen jeweiligen Einzelfall.

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Dispẹns
 
[lateinisch] der, -es/-e und (österreichischen und im katholischen Kirchenrecht nur) die, -/-en,
 
 1) Kirchenrecht: in der katholischen Kirche die von der zuständigen kirchlichen Autorität (Bischof, Ordensoberer, Pfarrer) ausgesprochene Befreiung von einer kirchengesetzlichen Vorschrift im Einzelfall (z. B. Ehehindernisse), sofern diese nicht dem Papst vorbehalten ist. Der Papst kann (mit Ausnahme von Geboten des göttlichen Rechts) von allen kirchlichen Gesetzen dispensieren. Auch dem evangelischen Kirchenrecht ist der Dispens der Sache nach geläufig, insofern Amtshandlungen ausnahmsweise auch bei Nichtvorliegen der allgemein geforderten Voraussetzungen vorgenommen werden können.
 
 2) Recht: die ausnahmsweise Befreiung von gesetzlichen Verboten in Einzelfällen, im Unterschied zur Erlaubnis. Ein Dispens soll in der Regel unbillige, vom Gesetz nicht beabsichtigte Härten vermeiden, die durch die unbedingte Beachtung eines gesetzlichen Verbots für den Einzelnen entstehen können oder die dem Allgemeinwohl entgegenwirken würden. Dispense spielen im Verwaltungsrecht, besonders im Baurecht (z. B. als Befreiung von den Bestimmungen eines Bebauungsplanes), eine wichtige Rolle. - Im Eherecht bedeutet Dispens die Befreiung von Eheverboten.

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Dis|pẹns, der; -es, -e (österr. u. im kath. Kirchenrecht nur:) die; -, -en [mlat. dispensa, zu lat. dispensare, ↑dispensieren]: (bes. im katholischen Kirchenrecht) Befreiung von einer allgemein geltenden Vorschrift für einen jeweiligen Einzelfall: ... will Henrique sich verheiraten ... Henrique, der Kardinal, erbittet vom Papst den D. (Schneider, Leiden 135); ... Untersuchung über die Anzahl der Priester, die ... um die D. zur Eheschließung angesucht haben (Presse 3. 7. 69, 3).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Dispens — (v. lat.), Erlaß, Erlaubniß. Daher Dispensabel, erläßlich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dispéns — (franz. Dispense), Erlassung, Dispensation (s. d.); Erlaubnisschein; dispensabel, wofür D. erteilt werden kann …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dispens — Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Dispens — Dispens,der:⇨Befreiung(3) DispensBefreiung(Verpflichtung),Ausnahmeerlaubnis …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Dispens — Eine oder ein Dispens (weiblich in der katholischen Amtssprache und im österreichischen Deutsch; männlich in Deutschland; von lateinisch dispendere = ausspannen, ausbreiten, ausdehnen) ist die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot.… …   Deutsch Wikipedia

  • Dispens — Dis·pẹns der; es, e; (A) die; , en; meist Sg, geschr; die Befreiung von einem Verbot oder einer allgemeinen Verpflichtung (z.B. vom Zölibat der Priester) <um Dispens nachsuchen, Dispens von etwas erhalten, jemandem Dispens erteilen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dispens — Dis|pẹns 〈m.; Gen.: es, Pl.: e oder im kath. Kirchenrecht: f.; Gen.: , Pl.: en〉 Befreiung (von einer Verpflichtung), Ausnahmebewilligung; Dispens einholen, erhalten [Etym.: <kirchenlat. dispensa »Erlass einer Pflicht«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • dispens — s ( en, er) få dispens befrias från skyldighet …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Dispens — Bewilligung einer Ausnahme von einem öffentlich rechtlichen Verbot. D. kann unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Beschränkungen aufgrund… …   Lexikon der Economics

  • Dispens — Dis|pens der; es, e od. (österr. u. im kath. Kirchenrecht nur so) die; , en <aus kirchenlat. dispensa »Erlass, Befreiung« zu lat. dispensare, vgl. ↑dispensieren>: a) Aufhebung einer Verpflichtung; Befreiung; b) Ausnahme[bewilligung], bes.… …   Das große Fremdwörterbuch

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